Oldtimer-Versicherung: Leistungen, Bedingungen, Kosten

Stand: 30.09.2026

Eine Oldtimer-Versicherung ist kein eigenes Gesetz, sondern ein Tarif, den viele Kfz-Versicherer für Fahrzeuge anbieten, die selten und pfleglich bewegt werden. Welche Bedingungen gelten, legt jeder Versicherer selbst fest – und das Spektrum ist breit. Dieser Ratgeber zeigt dir, was feststeht, was sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet und worauf du vor dem Abschluss achten solltest.

Auf einen Blick

  • Haftpflicht ist PflichtJeder Halter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen – das gilt auch für Oldtimer (§ 1 PflVG).
  • Beitrag nach WertLaut GDV richtet sich der Beitrag häufig nach dem Markt- oder Wiederbeschaffungswert statt nach der Typklasse, meist ohne Schadenfreiheitsklasse.
  • Auflagen zur NutzungViele Tarife verlangen, dass der Klassiker nicht dein Alltagsauto ist, und begrenzen die Fahrleistung.

oldtimer-4you.de vermittelt keine Versicherungen. Werbeflächen auf dieser Seite sind als Anzeige gekennzeichnet und haben keinen Einfluss auf die Inhalte. Alle Anbieterangaben geben die veröffentlichten Informationen der Anbieter mit Stand 30.09.2026 wieder. Bedingungen ändern sich – maßgeblich sind die aktuellen Vertragsunterlagen.

Inhalt
  1. Unterschied zur Kfz-Versicherung
  2. Bedingungen im Überblick
  3. Wertgutachten
  4. Bausteine
  5. Kennzeichen und Steuer
  6. Youngtimer-Versicherung
  7. Wovon der Beitrag abhängt
  8. Checkliste
  9. Häufige Fehler
  10. Österreich und Schweiz
  11. Häufige Fragen

Was eine Oldtimer-Versicherung von der normalen Kfz-Versicherung unterscheidet

Die Pflicht bleibt gleich: Jeder Halter muss für sein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Das gilt auch für Oldtimer. Anders sind die Spielregeln des Tarifs:

  • Keine Schadenfreiheitsklasse: In Oldtimertarifen gibt es laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) meist keinen Schadenfreiheitsrabatt und nach einem Schaden keine Hochstufung. OCC und BELMOT werben ausdrücklich damit, dass der Beitrag nach einem Schaden nicht steigt.
  • Beitrag nach Wert statt nach Typklasse: Die Beiträge sind laut GDV häufig Festbeträge und richten sich nach dem Markt- oder Wiederbeschaffungswert.
  • Auflagen zur Nutzung: Im Gegenzug verlangen viele Tarife, dass der Klassiker nicht dein Alltagsauto ist und nur begrenzt gefahren wird.

Es gibt auch Versicherer, die ältere Autos in einem normalen Kfz-Tarif versichern. Die HUK-Coburg etwa versichert „Alltagsfahrzeuge der 60er bis 90er Jahre“ ohne Wertgutachten zum Wiederbeschaffungswert, vereinbart im Schadenfall aber keine feste Entschädigung.

Bedingungen der Versicherer im Überblick

Laut GDV verlangen die meisten Versicherer ein Fahrzeugalter von mindestens 25 Jahren, teilweise reichen 20. Was einzelne Anbieter darüber hinaus verlangen, zeigt die Tabelle.

Veröffentlichte Angaben der Anbieter, Stand 30.09.2026 – keine Rangfolge. Bedingungen ändern sich; maßgeblich sind die Vertragsunterlagen.

Zum Vergleichen seitlich wischen

BedingungOCCBELMOT(Mannheimer)AXAHUK-CoburgWürttem­bergische(Youngtimer)
Fahrzeug/ Jahrgang keine Angabe Oldtimer bis einschließlich Erst­zulassung 31.12.1980 Oldtimer mit Erst­zulassung bis 31.12.1979 Alltags­fahrzeuge der 60er bis 90er Jahre Youngtimer-Pkw ab einem Alter von 20 Jahren
Fahrleistung pro Jahr weniger als 12.000 km höchstens 9.000 km bis ca. 8.000 km keine Begrenzung höchstens 10.000 km
Alter der Fahrer 23 Jahre17 Jahre bei Fahrzeugen bis 110 kW, 30 Jahre bei Premium­fahrzeugen keine Angabe über 23 Jahre Fahrer­kreis nicht eingeschränkt ab 18 Jahren
Alltags­fahrzeug nötig Ja – ein Alltags-Pkw muss dir uneingeschränkt zur Verfügung stehen Nutzung als Zweitwagen Einsatz als Zweitfahrzeug keine Angabe Der Youngtimer darf nicht dein Alltags­fahrzeug sein
Abstellplatz überdachter Stellplatz oder Garage keine Angabe in der Regel in einer Garage keine Garage nötig verschlossenes Gebäude oder umzäunter und überdachter Carport
Mindest­zustand Zustands­note 3 Zustands­note 3 keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Wert­nachweis/ Gutachten Wertnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn; bis 100.000 € Fahrzeugwert digitale Selbst­bewertung möglich, darüber detailliertes GutachtenBei Antragstellung höchstens zwei Jahre alt bis 12.500 € Versicherungs­wert Selbst­einschätzung, Fotos und Bericht der letzten Haupt­untersuchung; bis 100.000 € Kurz­bewertung; darüber ausführliches GutachtenBELMOT empfiehlt, alle zwei Jahre ein Wert­gutachten erstellen zu lassen ab 30.000 € Marktwert ein Marktwert-Gutachten; unter 80.000 € genügt ein Kurz­gutachten Versicherungs­schutz auch ohne Wert­gutachten Wert­gutachten erst ab 50.000 € Marktwert
Entschädi­gung keine Angabe Wieder­beschaffungs­wert Marktwert Wieder­beschaffungs­wert, ermittelt erst im Schadenfall über ein DEKRA-Gutachtenkeine feste Entschädigung vereinbart Wieder­beschaffungs­wert nur mit aktuellem Gutachten
Wert­steigerungs­vorsorge 30 % in Teil- und Vollkasko, 50 % in der Vollkasko Plus bis 30 %wenn das aktuelle Wert­gutachten im Versicherungs­fall jünger als zwei Jahre ist 10 % keine Angabe 20 %
Veröffent­lichtes Beispiel keine Angabe ab 205 € im JahrVW Käfer 1303 S, Baujahr 1975, Wieder­beschaffungs­wert 15.600 €, 2.500 € Selbst­beteiligung, Haftpflicht und Allgefahrenab 536 € im JahrMercedes-Benz 280 SL, Baujahr 1969, Wieder­beschaffungs­wert 120.000 €, 2.500 € Selbst­beteiligung keine Angabe 116,42 € Beispiel-Jahres­beitrag für einen PkwMerkmale laut HUK-Seite u. a.: VW 1200 Käfer, Erst­zulassung 1963, 6.000 km im Jahr, Einzelgarage, Schadenfreiheits­klasse SF 10, Vollkasko mit 500 € und Teilkasko mit 150 € Selbst­beteiligung, Schutzbrief und Kombi-Bonus eingeschlossen keine Angabe

Zustandsnote 3 bedeutet nach der Skala von Classic Data: ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Die Beispielbeiträge sind nicht miteinander vergleichbar, weil Fahrzeug, Wert, Deckung und Annahmen verschieden sind.

Marktwert oder Wiederbeschaffungswert?

Hier entscheidet sich, wie viel Geld du nach einem Totalschaden oder Diebstahl bekommst. OCC definiert:

Marktwert
der Durchschnittspreis, zu dem ein gleichwertiges Fahrzeug üblicherweise gehandelt wird.
Wiederbeschaffungs­wert
der Preis beim Kauf von einem professionellen Händler, also Marktwert zuzüglich Händlerspanne.

Welche Basis die einzelnen Anbieter nennen, steht in der Zeile „Entschädigung“ der Tabelle.

Die Rolle des Wertgutachtens

Das Gutachten legt fest, welcher Wert versichert ist. Der GDV rät, Wertveränderungen dem Versicherer zu melden, damit der Schutz im Schadenfall ausreicht.

Wann ein Gutachten nötig ist, regelt jeder Versicherer anders – die Schwellen der einzelnen Anbieter stehen in der Zeile „Wertnachweis/Gutachten“ der Tabelle.

Was kostet ein Gutachten? Der GDV nennt für ein Kurzgutachten rund 100 bis 200 € und für ein vollständiges Wertgutachten im Schnitt etwa 300 bis 500 €. Belegte Einzelpreise und alle Gutachten-Arten findest du im Ratgeber Oldtimer-Gutachten.

Nicht verwechseln: Das Wertgutachten für die Versicherung ist etwas anderes als das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO für das H-Kennzeichen. Letzteres erstellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur, und es schließt eine Hauptuntersuchung ein.

Oldtimer-Gutachter für dein Wertgutachten finden

Welche Bausteine es gibt

Haftpflicht
Die Pflichtversicherung zahlt Schäden, die du anderen mit dem Fahrzeug zufügst – nicht Schäden an deinem eigenen Auto.
Teilkasko
Greift bei bestimmten Ereignissen, die im Tarif festgelegt sind. OCC schließt zum Beispiel Vandalismus bereits in der Teilkasko ein.
Vollkasko
Deckt zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.
Allgefahren-Deckung

Einige Spezialtarife gehen darüber hinaus. BELMOT nennt für seine Allgefahrendeckung auch Motor-, Bruch- und Getriebeschäden, Hiscox unter anderem Transport-, Brems- und Reifenschäden.

Was genau versichert ist, steht nur in den jeweiligen Bedingungen.

Schutzbrief
Meist ein Zusatz. BELMOT nennt Pannen- und Unfallhilfe sowie Transportkosten bis 1.500 €, bei der HUK-Coburg ist der Schutzbrief eine freiwillige Zusatzversicherung.

H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, 07er: Was das für Versicherung und Steuer heißt

H-Kennzeichen

Was gilt
Das H-Kennzeichen bekommst du auf Antrag, wenn ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt (§ 10 Abs. 1 FZV). Voraussetzung ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, gut erhalten ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient (§ 2 Nr. 22 FZV).
Steuer
Pauschal 191,73 € im Jahr, für Krafträder 46,02 € (§ 9 Abs. 4 KraftStG).
Versicherung
Das H ist nicht zwingend: Bei OCC ist ein H-Kennzeichen keine Pflicht, die HUK-Coburg versichert mit H-Kennzeichen, normaler Zulassung oder Saisonkennzeichen.

Saisonkennzeichen

Was gilt
Du wählst einen Betriebszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf vollen Monaten. Außerhalb davon darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden (§ 10 Abs. 3 FZV).
Steuer
Seit 2017 lässt sich das Saisonkennzeichen mit dem H kombinieren; die Steuer fällt dann nur anteilig an. Laut GDV kostet eine Zulassung von März bis Oktober 127,82 € statt 191,73 €.
Versicherung
Außerhalb der Saison bleibt meist eine Ruheversicherung bestehen. Laut GDV bleiben Haftpflicht- und Teilkaskoschutz erhalten, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht ist. OCC nennt für diese Zeit eine Stand-Haftpflichtversicherung.

Rotes 07er-Kennzeichen

Was gilt
Damit darfst du einen nicht zugelassenen Oldtimer zu Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimern dienen, samt An- und Abfahrt bewegen, außerdem für Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung (§ 43 FZV).
Steuer
Die Steuerpauschale fällt auf die Zuteilung des Kennzeichens an (§ 1 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 4 KraftStG).
Versicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung (§ 41 Abs. 1 FZV). Nicht jeder Tarif deckt 07er ab – die HUK-Coburg etwa bittet für rote Nummern um direkte Kontaktaufnahme.

Youngtimer-Versicherung

Einen gesetzlichen Begriff „Youngtimer“ gibt es nicht. Gemeint sind meist Fahrzeuge, die für das H-Kennzeichen noch zu jung sind. Die Grenzen ziehen die Versicherer selbst:

  • Württembergische: Youngtimer-Pkw ab einem Alter von 20 Jahren
  • BELMOT: Liebhaberfahrzeuge mit Erstzulassung vom 01.01.1990 bis 31.12.1999, höchstens 6.000 km im Jahr
  • OCC: Youngtimer-Bedingungen wie bei Oldtimern, unter anderem Zustandsnote 3, bis zu 12.000 km, ein Alltagsfahrzeug und ein überdachter Stellplatz oder eine Garage

Laut GDV lohnt ein solcher Tarif, wenn dein Youngtimer deutlich mehr wert ist als baugleiche, abgenutzte Exemplare.

Wovon der Beitrag abhängt

Einen allgemeingültigen Preis gibt es nicht. Nach den Angaben von GDV und Anbietern spielen vor allem diese Faktoren eine Rolle: der versicherte Wert, der Umfang (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko oder Allgefahren), die Selbstbeteiligung, die jährliche Fahrleistung sowie – laut Hiscox – das Alter von Fahrzeug und Fahrer.

Einige Versicherer veröffentlichen Beispielbeiträge, sie stehen in der Zeile „Veröffentlichtes Beispiel“ der Tabelle. Sie sind nicht miteinander vergleichbar, weil Fahrzeug, Wert, Deckung und Annahmen verschieden sind. Deinen eigenen Beitrag erfährst du nur über ein konkretes Angebot.

Checkliste vor dem Abschluss

Zum Abhaken – die Häkchen werden nicht gespeichert.

Häufige Fehler

  • Den Wert nicht aktualisieren: Der GDV rät, Wertveränderungen zu melden – sonst reicht der Schutz im Schadenfall womöglich nicht.
  • Ein veraltetes Gutachten: Bei BELMOT gilt die Wertsteigerungsvorsorge bis 30 % nur mit einem Gutachten, das jünger als zwei Jahre ist; OCC akzeptiert bei Antragstellung höchstens zwei Jahre alte Wertnachweise.
  • Mehr fahren als vereinbart: Viele Tarife haben eine feste Kilometergrenze.
  • Den Oldtimer als Alltagsauto nutzen, obwohl der Tarif ein separates Alltagsfahrzeug voraussetzt.
  • Mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison auf der Straße parken – das untersagt § 10 Abs. 3 FZV.
  • Wertgutachten und H-Gutachten verwechseln: Beide haben verschiedene Zwecke, das eine ersetzt das andere nicht.

Kurz zu Österreich und der Schweiz

Österreich

Ein historisches Fahrzeug ist nach dem Kraftfahrgesetz erhaltungswürdig und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt. Laut ÖAMTC dürfen historische Pkw an höchstens 120 Tagen im Jahr fahren, Krafträder an 60; die Fahrten sind aufzuzeichnen.

Schweiz

Für den Eintrag als Veteranenfahrzeug nennt zum Beispiel der Kanton Aargau: erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren, nur private Nutzung, im Schnitt ca. 2.000 bis 3.000 km im Jahr und technisch einwandfreier Zustand.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Oldtimer überhaupt eine Versicherung?

Ja, wenn er zugelassen ist oder mit rotem 07er-Kennzeichen fährt: Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht (§ 1 PflVG), für rote Kennzeichen setzt § 41 FZV sie ausdrücklich voraus. Teil- und Vollkasko sind freiwillig.

Brauche ich ein H-Kennzeichen, um einen Oldtimertarif zu bekommen?

Nicht unbedingt. Bei OCC ist ein H-Kennzeichen keine Pflicht, und die HUK-Coburg versichert auch mit normaler Zulassung oder Saisonkennzeichen.

Was kostet eine Oldtimer-Versicherung?

Das hängt vor allem vom versicherten Wert, vom Umfang, von der Selbstbeteiligung und von der Fahrleistung ab. Veröffentlichte Beispiele reichen von 116,42 € (HUK-Coburg, VW Käfer von 1963) bis ab 536 € (BELMOT, Mercedes 280 SL von 1969, Allgefahren) im Jahr – mit jeweils anderen Annahmen, ein Vergleich ist damit nicht möglich.

Brauche ich ein Wertgutachten?

Das regelt jeder Versicherer anders. Die HUK-Coburg versichert auch ohne Wertgutachten. OCC verlangt einen Wertnachweis, bis 100.000 € genügt eine digitale Selbstbewertung. AXA verlangt ab 30.000 € Marktwert ein Gutachten.

Wie oft sollte ich das Wertgutachten erneuern?

BELMOT empfiehlt alle zwei Jahre, und die Wertsteigerungsvorsorge bis 30 % gilt dort nur mit einem Gutachten, das jünger als zwei Jahre ist. OCC empfiehlt, den Wert mit einem Kurzgutachten alle zwei Jahre zu aktualisieren.

Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Wiederbeschaffungswert?

Nach der Definition von OCC ist der Marktwert der übliche Durchschnittspreis im Handel zwischen Privatleuten, der Wiederbeschaffungswert der Preis beim professionellen Händler, also Marktwert plus Händlerspanne. Welcher Wert im Schadenfall gilt, legt dein Vertrag fest.

Wie viel Kfz-Steuer zahle ich mit H-Kennzeichen?

Pauschal 191,73 € im Jahr, für Krafträder 46,02 € (§ 9 Abs. 4 KraftStG). Mit einem H-Saisonkennzeichen fällt die Steuer nur anteilig an – laut GDV bei März bis Oktober 127,82 €.

Bin ich mit Saisonkennzeichen im Winter versichert?

Meist ja, über eine Ruheversicherung. Laut GDV bleiben Haftpflicht- und Teilkaskoschutz bestehen, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht ist. Auf öffentlichen Straßen darf es außerhalb der Saison nicht stehen (§ 10 Abs. 3 FZV).

Ab wann gilt ein Auto als Youngtimer?

Gesetzlich ist das nicht festgelegt. Die Württembergische setzt für ihr Youngtimer-Produkt 20 Jahre an, BELMOT führt Liebhaberfahrzeuge mit Erstzulassung 1990 bis 1999.

Quellen (abgerufen am 30.09.2026)